Tierärztliche Hausapotheke
Unsere Praxis verfügt über ein umfangreiches Sortiment an Medikamenten, Impfstoffen und Nahrungsergänzungsmitteln. Dadurch sind wir in der Lage die meisten Erkrankungen Ihres Haus- oder Heimtieres effizient und sofort zu behandeln. In einzelnen Fällen kann die Bestellung eines speziellen Arzneimittels notwendig sein; in der Regel beträgt die Lieferzeit nur 1-2 Tage.
Ebenso kurzfristig lieferbar sind spezielle Futtermittel. Zum einen führen wir Diätfuttermittel zur Ernährung von Tieren mit bestimmten Erkrankungen (z.B. Nierenerkrankungen, Diabetes, Übergewicht, etc.) , zum anderen bieten wir Ihnen Premiumfuttermittel an, die durch ihre Zusammensetzung bestimmten Erkrankungen vorbeugen bzw. gesundheitsfördernd wirken.
Im folgenden Absatz finden Sie einige Informationen, die die Abgabe von Tierarzneimitteln betreffen, da es hier häufig Missverständnisse gibt:
Der niedergelassene Tierarzt darf eine Tierärztliche Hausapotheke betreiben, wenn er die in der „Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)“ festgelegten Voraussetzungen erfüllt.
Wie bei den Medikamenten für den Menschen finden bei Arzneien für Tiere die Definitionen „apotheken-“ und „rezeptpflichtig“ Anwendung.
Diese Definitionen sind für alle Tierärzte bindend. Das bedeutet, dass verschreibungspflichtige Medikamente für Tiere von uns nur abgegeben werden dürfen, wenn eine „ordnungsgemäße Behandlung“ durchgeführt wird. Eine solche „ordnungsgemäße Behandlung“ umfasst einerseits die Untersuchung des Patienten in angemessenem Umfang sowie die Kontrolle des Behandlungserfolgs. (§12, TÄHAV).
Es ist uns also nicht nur aus medizinischer, sondern auch aus rechtlicher Sicht nicht möglich, verschreibungspflichtige Medikamente abzugeben, ohne eine Untersuchung des Patienten durchgeführt zu haben (Sorgfaltspflicht!).
Das Ausstellen eines Rezepts für eine „Menschenapotheke“ ist ebenso streng geregelt und muss darüber hinaus als eine Leistung nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) berechnet werden.
Außerdem ist der Tierarzt verpflichtet bei Vorhandensein eines zugelassenen Tierarzneimittels auf dieses zuzugreifen. Die Anwendung eines für den Menschen zugelassenen Medikaments ist nur nach einer sogenannten Umwidmung durch den Tierarzt möglich und muss dokumentiert werden.